Biologische Vielfalt

Haften für Nichts
Konzerne wollen für Gentechnik-Schäden nicht aufkommen

Immer häufiger kommt es zu Unfällen mit der Gentechnik - 216 Fälle in 57 Ländern in den letzten 10 Jahren. Allein 2007 kam es 39mal zu gentechnischen Verseuchungen in 23 Ländern, als deren Ergebnis Ernten unbrauchbar wurden. Wer haftet für Schäden, und wer entschädigt die Geschädigten? Diese Fragen behandelt derzeit die UN-Konferenz zur Biologischen Vielfalt in Bonn.

Zu einem Zeitpunkt, an dem sich die allermeisten Staaten schon auf gesetzlich bindende internationale starke Gentechnik-Haftungsregeln einigen können, hat ein Zusammenschluss der sechs führenden Konzerne (Monsanto, Syngenta, BayerCropScience, BASF, DowAgroSciences und Dupont/Pioneer) freiwillig einen Vorschlag gemacht, denn sie müssen befürchten, dass die UN-Konferenz tatsächlich zu einem Ergebnis kommen wird. Sie wollen damit bei Schäden, die ihre Gentechnik-Produkte an der biologischen Vielfalt anrichten, Wiedergutmachung leisten. "Wie so häufig steckt das Problem im ‘Kleingedruckten’ des 65 Seiten starken Vertragsentwurfes", so Christine von Weizsäcker, die bereits seit dem Erdgipfel in Rio die Verhandlungen der Konvention über Biologische Vielfalt verfolgt. Nur Schäden an der Biodiversität sind überhaupt Gegenstand des Vertrages, nicht Schäden an der menschlichen Gesundheit, an der Umwelt, nicht sozio-ökonomische oder kulturelle Schäden. Auch bei der Biodiversität wird nur entschädigt, wenn der vorherige Zustand der Biodiversität, d.h. der Arten und Ökosystem wissenschaftlich festgestellt und von den zuständigen nationalen Behörden bestätigt wurde, auch in der ganzen Bandbreite der natürlichen Abweichungen. Dies ist nirgends geleistet und wäre extrem teuer. Schon allein dies macht dies zu einem leeren Angebot. Als Schaden an einer Art gilt nur das Aussterben der Art. Kontaminierung, d.h. Verunreinigung mit Gentechnik-Produkten, gilt nicht als Schaden. Alle Schadensfälle sind ausgeschlossen, die durch Gentechnikorganismen verursacht wurden, die durch die zuständige nationale Behörde zugelassen wurde. Gleichzeitig werden auch Schäden ausgeschlossen, die durch fehlerhafte oder illegale Anwendung entstehen. "Was bliebe dann noch übrig?" fragt Lim Li Lin vom Third World Network, "Die Industrie stellt in mehreren Stufen Bedingungen, die sicherstellen, dass kein Schadensfall anerkannt werden wird."

Nur Staaten können sich zur Entschädigung an den sog. Compact wenden. Wenn ein Staat dies tut, dann schließt er damit aus, dass andere, z.B. die geschädigten Bauern oder Verbraucher, ihrerseits im gleichen Fall noch klagen können. Es gibt eine enge Zeitbeschränkung von drei Jahren; die nur langfristig erkennbaren Schäden sind damit ausgeschlossen. Alle vorgebrachten Fälle und deren Bearbeitung unterliegen der Vertraulichkeit. Das bedeutet, es gibt keine Transparenz und keine Informationsrechte für die Bürger.

Die Zivilgesellschaft, die die Verhandlungen in Bonn beobachtet, wertet den Vertragsentwurf als Versuch, ein internationales Abkommen zu privatisieren, und gleichzeitig stellen die Definitionen und Mechanismen des Compact sicher, dass er das Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit aushebelt. Beispielsweise wird das Vorsorgeprinzip nicht anerkannt. Das Angebot der Konzerne macht die Staaten zu Bittstellern bei der Industrie; die Staaten wären nicht mehr die Herren des Verfahrens. Im übrigen würden die Bittsteller wegen des "Kleingedruckten" mit leeren Händen nach Hause gehen.

Greenpeace verteilte heute 500-Dollar-Noten an die Delegierten der Konferenz um daran zu erinnern, dass die Agrarmultis in der Vergangenheit nie für ihre Umweltschäden gezahlt haben, wenn sie nicht mit Macht dazu gezwungen wurden. 500 Dollar ist ungefähr die Summe, die die Opfer in Bhopal von der Firma Dow erhalten haben. Dow ist auch an dem Industrievorschlag zur Gentechnik beteiligt. "Es kann niemand ernsthaft auf eine unverbindliche Erklärung von Firmen vertrauen, die selbst dann kaum etwas zahlen, wenn sie wie in Bhopal mehr als 2000 Menschenleben auf dem Gewissen haben" sagt Jan van Aken, Gentechnikexperte von Greenpeace.

Weitere Informationen:
Christine v. Weizsäcker, ECOROPA, Tel: 0176 85055783
Jan van Aken, Greenpeace, Tel.: 0151 1805 3415

Siehe auch: Register der Gentechnik-Kontaminierungen
Statement der Nicht-Regierungsorganisationen bei der Biodiversitätskonferenz

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