Drei genveränderte Maispflanzen auf dem Hofgut Tachenhausen ausgerissen: Imker wegen Sachbeschädigung und Anstiftung verurteilt

NÜRTINGEN. Für Achim Schultheiß und seine Mitstreiter im Kampf gegen die grüne Gentechnik war es ein Akt zivilen Ungehorsams, um eine drohende Gefahr abzuwenden. Richter Jens Gruhl, Direktor des Nürtinger Amtsgerichts, sah es gestern jedoch als Sachbeschädigung und Anstiftung zu solcher. Deshalb verurteilte er den 50-jährigen Imker aus Niedereggenen bei Freiburg gestern zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à zehn Euro. Schultheiß hatte nach vorheriger öffentlicher Ankündigung am 5. Juni 2006 auf dem Versuchsfeld der Nürtinger Hochschule für Wirtschaft und Umwelt auf dem Hofgut Tachenhausen in Oberboihingen drei gentechnisch veränderte Maispflanzen ausgerissen. Eine ebenfalls angeklagte Schorndorferin kam mit einer Bewährungsstrafe davon. Nach dem Prozess zogen rund 50 Demonstranten zur Hochschule, um ein Ende der Genversuche in Tachenhausen zu fordern.

ANDREAS WARAUSCH

Der Saal 2 im Nürtinger Amtsgericht war viel zu klein gewählt. Zu groß war der Ansturm, um allen Interessierten Platz zu bieten, viele mussten über drei Stunden vor der Türe harren. Auch Percy Schmeiser, kanadischer Landwirt und ob seines Engagements gegen die grüne Gentechnik just mit dem alternativen Nobelpreis ausgezeichnet, wurde von Richter Gruhl erst eingelassen, als jemand anderes für ihn den Stuhl räumte. In einer Verhandlungspause dann machte Schmeiser dem Angeklagten das schriftliche Angebot, einen Tagessatz seiner ihm drohenden Strafe zu übernehmen.

Auch ohne Schmeisers Hilfe und der Unterstützung anderer Gentechnikgegner: Die Strafe selbst wird Schultheiß nicht in den Ruin stürzen. 300 Euro wird er nun berappen müssen. Auch die Gerichtskosten bleiben an ihm hängen. Diese Kosten aber wird der Rechtshilfefonds der Initiative Gendreck-weg übernehmen, wie deren Sprecherin Christiana Schuler nach dem Urteil sagte. Ob die Gentechnikgegner Revision gegen das Urteil einlegen, wird erst im Lauf der Woche entschieden.

Was war im Juni 2006 geschehen? Nach Schultheiß Ankündigung waren rund 30 weitere Gentechnikgegner gekommen. Sie rissen weitere Pflanzen aus. Von Passanten alarmiert rückte die Polizei an und nahm die Personalien der Gentechnikgegner auf. Zu Letzteren gehörte auch die 33-jährige Schorndorferin, die neben Schultheiß auf der Anklagebank saß. Die gegenwärtige Architektin im Praktikum riss rund 90 Pflanzen aus. Ihre Strafe belastet die Kriegskasse der Gentechnikgegner ebenfalls nur wenig. 200 Euro muss sie als Bewährungsauflage an den Naturschutzbund Deutschland zahlen. Die Strafe von 15 Tagessätzen ebenfalls zu zehn Euro wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Mit den Strafen blieb das Gericht deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die hatte 90 beziehungsweise 60 Tagessätze gefordert. Ein erster Strafbefehl, dessen Nichtannahme zum Prozess geführt hatte, hatte gar 150 Tagessätze für Schultheiß vorgesehen.

Der Angeklagte, der hauptberuflich als Krankenpfleger und nebenher als Imker tätig ist, nützte die Gelegenheit, um einen flammenden Appell gegen gentechnisch veränderte Pflanzen zu halten. Für ihn birgt die Aussaat gentechnisch veränderten Saatguts, wie sie auch von der Hochschule Nürtingen vorgenommen wird, irreversible Risiken. Ungewollte Auskreuzung und Verbreitung könne nicht mehr verhindert werden. Obwohl 70 Prozent der Bundesbürger die unkontrollierbare Technik ablehnten, schütze sie die Politik nicht davor.

Sind genmanipulierte Pflanzen einmal in die Nahrungskette eingebracht, wisse der Verbraucher nicht mehr, ob seine Nahrung gentechnikfrei ist oder nicht, so Schultheiß. Wahlfreiheit bestehe nicht mehr, die unkontrollierbare Verbreitung mache eine Koexistenz von konventionellen und gentechnisch veränderten Pflanzen unmöglich. Als Imker sei er wie zum Beispiel der Wendlinger Biobauer Klauß auch direkt betroffen.

Die Situation, so Schultheiß, habe für ihn einen Demokratienotstand dargestellt. Die genveränderten Pflanzen sind für ihn keine Pflanzen, sondern aus Pflanzen und Tieren zusammengesetzte Monster. Wie hätte er sich gegen die Gefahr wehren sollen? Deshalb habe er beschlossen, symbolisch und öffentlich als angekündigten Tabubruch drei Pflanzen auszureißen, um die Öffentlichkeit wachzurütteln. Für seinen Anwalt und ihn eine Handlung, die alle Züge des zivilen Ungehorsams trage, der manchmal sein müsse, um gegen Missstände vorzugehen auch wenn die Handlungen nicht von Gesetzen gedeckt seien. Ziviler Ungehorsam kann rechtens sein, sagte Schultheiß Anwalt und forderte dessen Freispruch. Das sah die Staatsanwaltschaft freilich anders. Zwar könne er, so der Ankläger, die Motive des Angeklagten nachvollziehen, die Form des Protests aber nicht. Das seien zu bestrafende Handlungen.

Wie hoch ist der Sachschaden?

Dass Richter Gruhl ein vermeintlich mildes Urteil sprach, dürfte auch an der Schwierigkeit gelegen haben, die Höhe des Sachschadens zu beziffern. Ausführlich war es darum in der Vernehmung der Zeugen, des für die Nürtinger Genversuche verantwortlichen Professors Dr. Andreas Schier und eines Wissenschaftlers des Bonner Bundesverbands deutscher Pflanzenzüchter, gegangen. Schaden sei der Hochschule und vor allem den Firmen entstanden. Für sie sollte in einem Anbauversuch die Wertigkeit der bereits genehmigten Genpflanzen zum Beispiel hinsichtlich des Ertrags und der Krankheitsresistenz getestet werden. Die Versuche in Tachenhausen hatten nach den Zerstörungen abgebrochen werden müssen. Allerdings spielten auch witterungsbedingte Abbrüche und Zerstörungen an zwölf weiteren Forschungsstandorten in Deutschland für die Fehlschläge eine Rolle. War eingangs des Verfahrens noch von einem insgesamt entstandenen Sachschaden von rund 270000 Euro die Rede, wurde letztlich von einem in Oberboihingen auf rund 30000 Euro zu beziffernden Schaden ausgegangen.

Die Ankündigung sollte Nachahmer anziehen

Die Folgeschäden für die Firmen durch die gescheiterten Testreihen und die vergeblich bezahlten Prüfgebühren seien keine strafrechtliche, sondern eine zivilrechtliche Angelegenheit, so Gruhl in seiner Urteilsbegründung. Hier müssten die Firmen selbst auf Schadensersatz klagen. Dennoch sprach er Schultheiß nicht nur der Sachbeschädigung, sondern auch der Anstiftung dazu schuldig. Es hätte dem Angeklagten klar sein müssen, dass nach seiner Ankündigung Nachahmer kommen. Schultheiß hatte das auch eingeräumt. Zudem könne ein Notstand nicht eingeräumt werden. Sigmaringen, der zu Oberboihingen nächstliegende Standort des Imkers, sei dazu zu weit weg. Außerdem hätte er sich zuerst an die Hochschule, das Bundessortenamt oder die zuständigen Ministerien wenden können was er nicht getan hatte.

Für Schultheiß indes könnte es nicht der letzte Auftritt vor dem Nürtinger Amtsgericht gewesen sein. Nach dem Prozess führte er einen ungefähr 50-köpfigen Demonstrationszug zur Hochschule, in deren Briefkasten er eine Aufforderung einwarf. Sollte die Hochschule die gefährliche Freisetzung gentechnisch manipulierter Organismen in diesem Jahr nicht verhindern, werde er seine Ausreißaktion am 12. Mai auf dem Tachenhäuser Versuchsfeld wiederholen. Denn Professor Schier unterstütze mit seinen verantwortungslosen Versuchen die zunehmende Lizenzierung und Patentierung wichtiger Nahrungspflanzen im Dienst der menschenverachtenden Geschäftspolitik des Konzerns Monsanto, so Schultheiß.

Demonstration gegen Gen-Versuche: Nach der Gerichtsverhandlung zog der Imker Achim Schultheiß (am Plakat vorne rechts) mit rund 50 Gleichgesinnten zur Hochschule. Aw

Andreas Warausch
Über dieses Urteil kann sich keiner freuen. Zum einen nicht die Nürtinger Hochschule und die Konzerne, die von ihr genveränderte Pflanzen testen lassen. Denn das gestrige Urteil des Nürtinger Amtsgerichts gegen Achim Schultheiß ist viel zu milde, um die auch monetär gut organisierten Gentechnikgegner künftig davon abzuschrecken, genveränderte Versuchspflanzen auszureißen. Zum anderen können sich aber auch nicht eben jene Gentechnik-Gegner darüber freuen. Denn das Gericht gestand ihnen mit diesem Urteil nicht zu, angesichts drohender Gefahr im Sinne eines Notstands in einem Akt zivilen Ungehorsams gehandelt zu haben. Der Angeklagte hatte sich einen Richter gewünscht, der mit seiner Entscheidung auch einmal deutlich macht, dass die Gesetzgebung zur Gentechnik erhebliche Mängel vorweist. Er hatte vielleicht in seinen kühnsten Träumen ein Urteil erhofft, das aufzeigt, dass es mit der Wahlfreiheit der Verbraucher und der Koexistenz von gentechnisch veränderter und konventioneller Landwirtschaft nicht weit her ist. Jens Gruhl konnte dieser Richter nicht sein. Denn das hätte geheißen, den Feldzerstörern einen Freibrief auszustellen.

Vielmehr sieht sich die Justiz zunehmend in solchen Fällen mit der Aufgabe konfrontiert, die Versäumnisse der Politiker als Gesetzgeber auszubaden. Es kann aber nicht sein, dass richtungsweisende ethische Entscheidungen in Form des Schwarzen Peters den Gerichten überlassen werden. Die Politik muss Farbe bekennen. Andere EU-Staaten haben das getan. Statt wie hierzulande in einer Art neoliberalen Vogel-Strauß-Manier mit Feldabständen und Grenzwerten zu jonglieren, hat zum Beispiel Österreich der grünen Gentechnik aufgrund seiner kleinparzelligen Landwirtschaft, die der unseren gar nicht so unähnlich ist, angesichts unkalkulierbarer Risiken und grenzenlosen Pollenverkehrs längst eine Absage erteilt.

Sieht man den Prozess aus diesem Blickwinkel, sind die Gentechnik-Gegner vielleicht doch zumindest als Punktesieger auszumachen. Ihnen wurde öffentlich Gehör verschafft. Vor den Gerichten und in den Medien werden ihre Argumente diskutiert. Doch muss es erst zu Straftaten kommen, ehe offen diskutiert wird?

Und dann ist da noch die Hochschule Nürtingen. Sie kann sich nicht auf der Siegerseite wähnen. Solche Prozesse bringen sie in die Schlagzeilen. Aber nicht in die positiven. Angesichts einer Bürgerschaft, die mehrheitlich gegen die grüne Gentechnik ist, sitzt sie bildlich dabei immer auf der Anklagebank, auch wenn ihre Vertreter nur als Zeugen gehört werden. Auch hier wird es Zeit für klare Richtlinien. Sich alleine auf die Freiheit von Forschung und Lehre zu berufen, wird nicht immer genügen, wenn man sich positiv in der öffentlichen Wahrnehmung positionieren will.

Und Taz:

Ausgerissene Gen-Pflänzchen

Der kanadische Gentech-Aktivist Percy Schmeiser, Träger des Alternativen Nobelpreises, kritisiert die Geldstrafe für Bioimker aus Baden-Württemberg. VON ARMIN SIMON
Percy Schmeiser Extra aus Kanada nach Nürtingen gereist: Percy Schmeiser Foto: ap

NÜRTINGEN taz Percy Schmeiser durfte nicht in den Zeugenstand treten. Drei Stunden lang verfolgte der kanadische Farmer, der für seinen Kampf gegen den Gentechnik-Konzern Monsanto unlängst den alternativen Nobelpreis verliehen bekam, am Montag einen Prozess im Nürtinger Amtsgericht. Der Bioimker Achim Schultheiß wurde am Montag zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt - die Strafe dafür, dass er am Pfingstmontag 2006 drei Maispflänzchen aus einem Acker im schwäbischen Oberbohingen gerissen hatte. Protest gegen die fortschreitende Kontaminierung von Nahrung und Saatgut mit genverändertem Erbgut. Die im Gentechnikgesetz proklamierte “Koexistenz” gentechnikfreier und genmanipulierter Pflanzen sei eine Farce, argumentiert er. Schmeißer hätte genau dies bezeugen können. In Kanada, wo seit zehn Jahren Genpflanzen angebaut werden, räumten inzwischen selbst die Saatgutvermarkter ein, dass es vor Auskreuzung der Genpollen “keine Sicherheit gibt”, sagte er der taz.
Das von der Fachhochschule Nürtingen bestellte Feld in Oberbohingen war eines von 15 Versuchsfeldern für Gentech-Mais in Deutschland.

Am 5. Juni 2006 zogen hier mehrere Dutzend von ihnen Pflänzchen aus dem Boden, entfernten Markierungsschilder und säten Biomais ein. Der Versuchsanbau, so schilderte es gestern Agrarwissenschaftler Helmut Messner vom Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter, “war so beeinträchtigt, dass er nicht mehr bewertet werden konnte”. Mehr noch: Die wenigen verbliebenen Resultate der bundesweiten Versuchsreihe verwarf das Bundessortenamt als “statistisch unbrauchbar”. Bis zur Zulassung der umstrittenen neuen Maissorten dauert es damit mindestens ein Jahr länger. Den entstandenen Schaden bezifferte Messner auf “mehrere hunderttausend Euro”, die spätere Markteinführung der Sorten nicht mit eingerechnet. Verantwortlich dafür ist in den Augen der Staatsanwaltschaft Achim Schultheiß. Der nämlich hatte seine Drei-Genmais-Pflanzen-weniger-Aktion im Vorfeld öffentlich angekündigt, sogar mit Datum und Uhrzeit.
Es sei Schultheiß nicht um die Zerstörung des Feldes, sondern um öffentlichkeitswirksamen Protest gegen den Anbau genveränderter Pflanzen in Deutschland gegangen, argumentierte sein Verteidiger. Die Tat sei ein legitimer Akt des zivilen Ungehorsams. Staatsanwaltschaft und Gericht werteten die Ankündigung der Aktion indes als Anstiftung zur Sachbeschädigung. Schultheiß habe es darauf angelegt, dass andere die Pflanzung in großem Stil zerstörten. Die “Freiwillige Feldbefreiung” von Oberbohingen habe “die Lunte gelegt” für die Zerstörung von weiteren drei Testfeldern, klagte Messner.
Die Geldstrafe will Schultheiß übrigens nicht zahlen. 80 UnterstützerInnen haben bereits schriftlich erklärt, von einer eventuell angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe je einen Tag zu übernehmen.

gefunden bei: per Email an genfood

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