Archiv nach Monaten: März 2007

Schokolade tut gut - hin und wieder. Sie gibt dem Körper Energie und enthält Stoffe, die unter anderem gegen Krebs, Herzinfarkt und Thrombose vorbeugen. Schokolade kann aber auch Spuren gentechnischer Veränderung enthalten. Dafür sind vor allem Emulgatoren aus Soja verantwortlich, die das Kakaofett mit den restlichen Bestandteilen verbinden. Soja ist neben Mais und Baumwolle eine der Nutzpflanzen, bei deren Herstellung Gentechnik bereits kommerziell eingesetzt wird.

Die Folgen der Grünen Gentechnik sind ungewiss. Ohne strenge Richtlinien drohen die manipulierten Erbinformationen schleichend in die gesamte Nahrungskette und also auch in jeden Schokoriegel zu gelangen. Es gibt Hinweise, dass gentechnisch veränderte Organismen beim Menschen zu einem höheren Allergierisiko und zu Antibiotikaresistenzen führen können. Bei den Verbrauchern herrscht große Skepsis. Vier von fünf lehnen den Einsatz von Gentechnik bei Nahrungsmitteln ab; 95 Prozent verlangen eine klare Kennzeichnung.

Wer keine Gentechnik in der Schokolade haben möchte, dem empfiehlt der BUND Bio-Schokolade. Bio-Lebensmittel sind durch die Produktions-Richtlinien der Bio-Verbände sowie der EU-Ökoverordnung vor Genmanipulation geschützt. Auf manchen Bio-Produkten ist auch deutlich sichtbar vermerkt, dass sie keine Gentechnik enthalten. Das Fair-Handelshaus gepa zum Beispiel vertreibt verschiedene Schoko-Produkte mit dem Label „Ohne Gentechnik”. Diese enthalten weder gentechnisch veränderte Pflanzen noch Zusatzstoffe, die mit Hilfe von Gentechnik produziert wurden.

Weitere Informationen zu gentechnikfreier Schokolade gibt es unter www.gepa3.de und www.transfair.org.

gefunden in: www.bund.net

Anschreiben an den Bundestagsabgeordneten:
Eine Aktion von Genood Nein Danke!

ich wohne in Ihrem Wahlkreis und bitte Sie dringend darum, sich fuer den Erhalt der gentechnikfreien Landwirtschaft in Deutschland einzusetzen. Wie die ueberwaeltigende Mehrheit unserer Mitbuergerinnen und Mitbuerger moechte ich mich auch in Zukunft gentechnikfrei ernaehren koennen.

Wie Sie sicher wissen, plant die Bundesregierung, die Haftungsregelungen des geltenden Gentechnikgesetzes aufzuweichen. Landwirte, die gentechnisch veraenderte Pflanzen anbauen, sollen in Zukunft nur noch dann haften, wenn der Pollen ihrer Pflanzen Nachbarfelder mit mehr als 0,9 Prozent gentechnisch verunreinigt.

Das bedeutet:

Die ueberwaeltigende Mehrheit der Landwirte bliebe im Fall einer gentechnischen Verunreinigung ihrer Ernten ohne Entschaedigung. Bereits heute muessen sie Muehlen und Lebensmittelherstellern die Gentechnikfreiheit ihrer Produkte garantieren. Wer das nicht kann, traegt den Schaden - mit allen Folgen fuer die wirtschaftliche Existenz des Betriebes.

Wenn Ernteprodukte ganz legal bis zu 0,9 Prozent gentechnisch verunreinigt sein duerfen, wird damit einer gentechnikfreien Lebensmittelproduktion die Basis entzogen. Verbraucher/innen koennten sich nicht mehr fuer vollstaendig gentechnikfreie Lebensmittel aus Deutschland entscheiden. Die Gentechnik-Industrie haette ihre Kontaminations-Strategie durchgesetzt.

Wenn Kontaminationen unter 0,9 Prozent nicht als Schaden gelten, fuehrt dies zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Gentech-Pflanzen. Rueckrufaktionen und Notfallmassnahmen werden aussichtslos. Selbst die EU-Kommission sieht gravierende Wissensluecken bei der Beurteilung der Sicherheit gentechnisch veraenderter Organismen.

Ich bitte Sie deshalb:

- Setzen Sie sich dafuer ein, dass Gentechnik-Produzenten auch fuer Schaeden unter 0,9 Prozent haften.

- Setzen Sie sich fuer das Verursacherprinzip ein. Gentechnik-Produzenten muessen fuer alle durch sie verursachten Kosten, wie Analysen gentechnischer Verunreinigung, aufkommen.

- Sorgen Sie dafuer, dass Gentechnik-Produzenten auch fuer Schaeden an der Natur haften. Der oekologische Sachverstand des Bundesamtes fuer Naturschutz muss bereits in das Zulassungsverfahren gleichberechtigt einfliessen.

Schuetzen Sie die Interessen der Verbraucher und Landwirte in Ihrem Wahlkreis und nicht die Gewinninteressen der Gentechnik-Industrie! Schuetzen Sie die gentechnikfreie Landwirtschaft in Deutschland.

Ich wuerde mich ueber eine Antwort von Ihnen freuen.

Mit freundlichen Gruessen,

Die Antwort von Herr Dr. Oswald (Wahlkreis Augsburg Land)

Sehr geehrter Herr X,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. März 2007, mit der Sie die
Bitte an mich herangetragen haben, mich für den Erhalt einer
gentechnikfreien Landwirtschaft in Deutschland einzusetzen.

Für Ihr Anliegen und Ihre Sorge habe ich allergrößtes Verständnis. Ihren
Forderungen nach Anwendung des Verursacherprinzips und Haftung der
Gentechnik-Produzenten für Schäden an der Natur kann ich daher voll und
ganz beipflichten. Sie können sich darauf verlassen, dass ich vor diesem
Hintergrund die Interessen der Verbraucher und Landwirte in meinem
Wahlkreis – aber nicht nur dort, sondern bundesweit – schütze.

Die Vorbehalte von Verbrauchern und Landwirten gegen die kommerzielle
Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen müssen respektiert werden. Es
ist daher unsere Aufgabe, die Wahlfreiheit der Verbraucher und Landwirte
sowie das dauerhafte Nebeneinander der verschiedenen
Bewirtschaftungsformen mit und ohne Gentechnik - die so genannte
Koexistenz - einschließlich der ökologischen Landwirtschaft zu
garantieren. Eine solche Koexistenz ist auch nach wissenschaftlicher
Auffassung für die bisher in der Europäischen Union zugelassenen
genetisch veränderten Pflanzen möglich. Zwar ist die Vermeidung von
Vermischung - z.B. durch Pollenflug oder in Verarbeitung und Transport -
von Frucht zu Frucht unterschiedlich. Sie lässt sich aber durch anbau-
und verarbeitungstechnische Maßnahmen soweit verhindern, dass auch
künftig ein vielfältiges Angebot an Agrarprodukten ohne Anwendung der
Gentechnik möglich ist.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat im Dezember erste Eckpunkte zur
Novellierung des Gentechnikrechts vorgelegt. Diese werden derzeit in den
betroffenen Stellen fachlich abgestimmt und diskutiert und sollen noch
in diesem Jahr im Kabinett verabschiedet werden. Darin geht es vor allem
um die rechtlichen Regeln für die “gute fachliche Praxis” der Erzeugung
von Ackerpflanzen unter Anwendung der Gentechnik in Form einer
Rechtsverordnung. Ziel ist es, Rechtssicherheit für die Koexistenz
zwischen dem Anbau mit und ohne Gentechnik sicherzustellen und mögliche
Haftungsfälle weitgehend auszuschließen. Dies soll insbesondere durch
die Definition bestimmter Mindestabstände zwischen einem Feld mit
gentechnisch veränderten Pflanzen zu benachbarten Feldern ohne
Gentechnik erreicht werden.

Sofern ein Landwirt sich beim Anbau von gentechnisch veränderten
Pflanzen nicht an diese Vorgaben hält, liegt ein Verschulden vor und er
wird nach dem Verursacherprinzip zum Ausgleich des Schadens
herangezogen. Aber auch für den Fall, dass ein Verschulden nicht
vorliegt, soll der Nachbar, der durch unbeabsichtigten Eintrag von
Gentechnik in seine Erzeugnisse einen wirtschaftlichen Schaden erleidet,
diesen verschuldensunabhängig ersetzt bekommen. Eine Abkehr von diesem
Prinzip ist nicht geplant.

Der Schutz von Verbraucher und Umwelt ist und bleibt das wichtigste
Schutzziel des europäischen und des deutschen Gentechnikrechts. In der
Europäischen Gemeinschaft besteht für gentechnisch veränderte (gv)
Pflanzen ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das regeln die EG-Richtlinie
2001/18/EG (sog. Freisetzungsrichtlinie) und die EG-Verordnung 1829/2003
über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel. Danach dürfen
gv-Pflanzen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie dafür nach einer
umfassenden Prüfung eine Zulassung erhalten. Diese wird nur erteilt,
wenn keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und
Tier oder die Umwelt zu befürchten sind. Die Zulassung ist auf 10 Jahre
beschränkt.

Umgekehrt wäre es ein Verstoß gegen europäisches und deutsches Recht,
den Anbau von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen, die sich in
eingehenden Prüfungen als unbedenklich erwiesen haben und deshalb
zugelassen wurden, zu verbieten. Beispiele aus der ganzen Welt zeigen
uns auch, dass Gentechnik neue Chancen eröffnen kann. Dabei geht es
nicht nur um die Entwicklung von Pflanzen für schwierigere Bedingungen,
wie Trockenheit oder salzhaltige Böden, sondern auch um solche mit
besserer Nährstoffzusammensetzung für Lebens- und Futtermittelzwecke
oder für die Verwendung als Grundstoff für Medikamente, die Industrie
oder zur Energiegewinnung. Es wäre nicht verantwortbar, Gentechnik in
Deutschland zu be- oder gar verhindern und damit Arbeitsplätze und
Einkommenschancen insbesondere in der Forschung und Entwicklung zu
vernichten oder ins Ausland zu treiben. Vielmehr muss uns allen daran
gelegen sein, dass unser Land einer der führenden Forschungs- und
Innovationsstandorte der Welt bleibt. Wir sollten deshalb auch in
Deutschland die Forschung zur Grünen Gentechnik voranbringen, allerdings
ohne jedes Zugeständnis in Fragen der Sicherheit und Unbedenklichkeit,
denen Priorität vor allen wirtschaftlichen Überlegungen zukommt.

Seien Sie versichert, dass wir in der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag dieses Thema als wichtig erachten und sehr ernst nehmen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Deutschen Bundestag
Ihr Eduard Oswald


Eduard Oswald, MdB
Bundesminister a.D.
Vorsitzender des Finanzausschusses
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel. +49 (0)30 227-73560
Fax +49 (0)30 227-76564

www.eduard-oswald.de

Anm.: Ich habe mich auf der Antwortseite zu dieser Email-Aktion umgelesen und stelle fest, dass Herr Oswald nicht, wie viele seiner Kollegen, eine vorgefertigte Email verschickt, sondern diese Mail sich zu anderen Mails unterscheidet - nicht im Kontext aber in der Wortwahl.

Die Expertengruppe heißt CRIIGEN (Committee for Independent Research and Genetic Engineering). Sie hat die Gen-Mais-Art Mon863 an Ratten verfüttert. Prekäres Ergebnis ihrer Studie: Die Tiere zeigen Vergiftungssymptome und Schäden an Leber und Nieren. Mon863 des Herstellers Monsanto ist seit Januar 2006 für den Import in die Europäische Union als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Die Einfuhr ist auch in Australien, China, Japan, Korea, Mexiko, den Philippinen und Taiwan erlaubt.

Angebaut werden darf Mon863 in USA und Kanada. Er produziert ein Gift gegen den Maiswurzelbohrer. Zudem enthält er ein Resistenzgen für Antibiotika. Monsanto hat lange Zeit zu verhindern versucht, dass die Daten aus den Fütterungsversuchen vom Dezember 2002 veröffentlicht werden. Erst im Juni 2005 konnte Greenpeace die Offenlegung der für die europäische Marktzulassung vorgelegten Risikoüberprüfung per Gerichtsbeschluss erzwingen. CRIIGEN schließt ihren Untersuchungsbericht mit der Feststellung ab, dass nach den zur Verfügung stehenden Daten der Gen-Mais als nicht sicher bewertet werden kann. Trotzdem halten die EU-Behörde EFSA (European Food Safety Authority) und die nationalen Behörden - so auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit - an der Zulassung fest.

„Der Fall MON863 zeigt exemplarisch das Versagen der nationalen und europäischen
Sicherheitskontrollen für Gen-Food auf“, sagt Christoph Then, Gentechnikexperte von Greenpeace. Monsanto nutze die Schwäche des Systems, um Produkte zur Zulassung zu bringen. Deutschland müsse Produktion und Import von Gen-Food stoppen.

Zur Studie erklärt die Europaabgeordnete und Verbraucherschutzpolitikerin Hiltrud Breyer MdEP (Bündnis 90/ Die Grünen):

“In meinen schriftlichen Anfragen an die EU-Kommission musste diese eingestehen, dass sie nicht in der Lage war, meine Fragen zu beantworten. Dies ist ein indirektes Eingeständnis der fahrlässigen Zulassung. Mit einer beantragten Dringlichkeitsanfrage im EP-Umweltausschuss muss die EU-Kommission nun schnellstmöglich Rede und Antwort geben, wann und wie sie diesem sicherheitsgefährdenden Genprodukt die Zulassung entzieht. Die EU-Kommission hatte trotz fehlender Zustimmung seitens der EU-Mitgliedsstaaten und trotz Wissens um die nicht beantworteten Anfragen aus dem Europaparlament bewusst eine Zulassung gegeben. Diese trotz besseren Wissens unverantwortliche Zulassung, bei der die EU-Kommission sämtliche Warnungen von Wissenschaftlern und Verbraucher- und Umweltorganisationen in den Wind schlugen, ist ein Verbraucherskandal erster Güte. Die EU-Kommission hat beim Risikomanagement völlig versagt. Sie ist aufgefordert, diese alarmierende Studie nicht zu ignorieren, sondern die Konsequenzen zu ziehen. Die Zulassungspraxis muss dringend reformiert werden. Bei diesem aktuellen Skandal muss die EU-Kommission sofort die Notbremse ziehen und eine sofortige Überprüfung vornehmen.”

gefunden in: Bio-Markt.info

Europäische Verbraucher finden umfassende Informationen zu gentechnisch veränderten Pflanzen und Lebensmitteln im Internet.

Das englischsprachige Portal „GMO-Compass“ ist unabhängig und in Europa bisher einzigartig. Nach mehrjähriger Unterbrechung werden in der EU wieder gentechnisch veränderte Pflanzen und daraus erzeugte Lebensmittel zugelassen. Das führt in der Öffentlichkeit zu kontroversen Diskussionen. Das Internetportal „GMO-Compass“ soll zu einer sachbezogenen und verantwortungsvollen Meinungsbildung in der Gesellschaft beitragen.

Das Ziel ist daher, die Sicherheitsbewertung von gentechnisch veränderten (gv) Organismen auch für interessierte Laien nachvollziehbar zu machen. Die Züchtungsziele, die Verwendung und der Zulassungsstatus von gv-Nutzpflanzen werden erläutert.

Ein Comic illustriert humorvoll den langen Weg bis zur Zulassung. Im Glossar kann man Fachbegriffe aus der Genetik und Gentechnik nachlesen. Teil des Projekts „GMO-Compass“ ist der neue Bereich „Zulassung“ des Online-Informationsdienstes TransGen. Hier ist die europäische Genehmigungspraxis für gv-Pflanzen in deutscher Sprache dargestellt.

gefunden in: www.verbrauchernews.de

Erneut hat eine Gen-Reissorte des Chemie-Konzerns Reis in den USA verunreinigt.

Vor wenigen Wochen hatte die US-Landwirtschaftsbehörde USDA hat den Anbau und die Verbreitung der Langkorn-Reissorte Clearfield C131 verboten. Im Saatgut hatte ein Labor Erbgut einer unbekannten genmanipuliertem Reissorte gefunden. Die Sorte ist nun identifiziert. Es handelte sich nach Angaben des USDA um die von Bayer CropScience entwickelten Reis Liberty Link 604 (LL604). Die Sorte gehört zur gleichen Linie wie der Gen-Reis LL601, der im vergangenen Jahr in US-Reis aufgetaucht war und für einen weltweiten Skandal gesorgt hatte.

Die Behörde hält die Genreis-Spuren für unbedenklich. Das darin vorkommende Protein, das die Pflanze gegen ein Bayer-Pestizid resistent macht sei auch in andere, bereits zugelassene Pflanzen eingebaut worden. Deshalb darf Clearfield-Reis aus vergangenen Anpflanzungen in den USA weiterhin verkauft und verarbeitet werden. Nur die neue Aussaat bleibt untersagt.

Denn LL604 ist in der EU und anderswo ebenso wenig zugelassen wie die verwandten Sorten LL601 und LL62. Auch LL62 war als Verunreinigung im Langkorn-Reissorte Clearfield C131 gefunden worden. Das neue Verunreinigungen den bereits geschädigten US-Reismarkt hart treffen können, hatte sich kurz nach den neuen Funden gezeigt. Mexiko hatte kurzfristig drei Reislieferungen gestoppt und Gentechnikfrei-Zertifikate gefordert. Sofort sank der Reispreis auf ein neues Minimum.

Die US-Behörden wollen nun untersuchen, wie der Bayer-Reis in das konventionelle Clearfield-Saatgut des Konkurrenten BASF gelangen konnte. Bayer selbst stellt sich, wie schon beim Gen-Reisskandal im letzten Jahr tot.

gefunden in: Genfood nein danke