ich wohne in Ihrem Wahlkreis und bitte Sie dringend darum, sich fuer den Erhalt der gentechnikfreien Landwirtschaft in Deutschland einzusetzen. Wie die ueberwaeltigende Mehrheit unserer Mitbuergerinnen und Mitbuerger moechte ich mich auch in Zukunft gentechnikfrei ernaehren koennen.
Wie Sie sicher wissen, plant die Bundesregierung, die Haftungsregelungen des geltenden Gentechnikgesetzes aufzuweichen. Landwirte, die gentechnisch veraenderte Pflanzen anbauen, sollen in Zukunft nur noch dann haften, wenn der Pollen ihrer Pflanzen Nachbarfelder mit mehr als 0,9 Prozent gentechnisch verunreinigt.
Das bedeutet:
Die ueberwaeltigende Mehrheit der Landwirte bliebe im Fall einer gentechnischen Verunreinigung ihrer Ernten ohne Entschaedigung. Bereits heute muessen sie Muehlen und Lebensmittelherstellern die Gentechnikfreiheit ihrer Produkte garantieren. Wer das nicht kann, traegt den Schaden - mit allen Folgen fuer die wirtschaftliche Existenz des Betriebes.
Wenn Ernteprodukte ganz legal bis zu 0,9 Prozent gentechnisch verunreinigt sein duerfen, wird damit einer gentechnikfreien Lebensmittelproduktion die Basis entzogen. Verbraucher/innen koennten sich nicht mehr fuer vollstaendig gentechnikfreie Lebensmittel aus Deutschland entscheiden. Die Gentechnik-Industrie haette ihre Kontaminations-Strategie durchgesetzt.
Wenn Kontaminationen unter 0,9 Prozent nicht als Schaden gelten, fuehrt dies zu einer unkontrollierten Ausbreitung von Gentech-Pflanzen. Rueckrufaktionen und Notfallmassnahmen werden aussichtslos. Selbst die EU-Kommission sieht gravierende Wissensluecken bei der Beurteilung der Sicherheit gentechnisch veraenderter Organismen.
Ich bitte Sie deshalb:
- Setzen Sie sich dafuer ein, dass Gentechnik-Produzenten auch fuer Schaeden unter 0,9 Prozent haften.
- Setzen Sie sich fuer das Verursacherprinzip ein. Gentechnik-Produzenten muessen fuer alle durch sie verursachten Kosten, wie Analysen gentechnischer Verunreinigung, aufkommen.
- Sorgen Sie dafuer, dass Gentechnik-Produzenten auch fuer Schaeden an der Natur haften. Der oekologische Sachverstand des Bundesamtes fuer Naturschutz muss bereits in das Zulassungsverfahren gleichberechtigt einfliessen.
Schuetzen Sie die Interessen der Verbraucher und Landwirte in Ihrem Wahlkreis und nicht die Gewinninteressen der Gentechnik-Industrie! Schuetzen Sie die gentechnikfreie Landwirtschaft in Deutschland.
Ich wuerde mich ueber eine Antwort von Ihnen freuen.
Mit freundlichen Gruessen,
Sehr geehrter Herr X,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. März 2007, mit der Sie die
Bitte an mich herangetragen haben, mich für den Erhalt einer
gentechnikfreien Landwirtschaft in Deutschland einzusetzen.
Für Ihr Anliegen und Ihre Sorge habe ich allergrößtes Verständnis. Ihren
Forderungen nach Anwendung des Verursacherprinzips und Haftung der
Gentechnik-Produzenten für Schäden an der Natur kann ich daher voll und
ganz beipflichten. Sie können sich darauf verlassen, dass ich vor diesem
Hintergrund die Interessen der Verbraucher und Landwirte in meinem
Wahlkreis – aber nicht nur dort, sondern bundesweit – schütze.
Die Vorbehalte von Verbrauchern und Landwirten gegen die kommerzielle
Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen müssen respektiert werden. Es
ist daher unsere Aufgabe, die Wahlfreiheit der Verbraucher und Landwirte
sowie das dauerhafte Nebeneinander der verschiedenen
Bewirtschaftungsformen mit und ohne Gentechnik - die so genannte
Koexistenz - einschließlich der ökologischen Landwirtschaft zu
garantieren. Eine solche Koexistenz ist auch nach wissenschaftlicher
Auffassung für die bisher in der Europäischen Union zugelassenen
genetisch veränderten Pflanzen möglich. Zwar ist die Vermeidung von
Vermischung - z.B. durch Pollenflug oder in Verarbeitung und Transport -
von Frucht zu Frucht unterschiedlich. Sie lässt sich aber durch anbau-
und verarbeitungstechnische Maßnahmen soweit verhindern, dass auch
künftig ein vielfältiges Angebot an Agrarprodukten ohne Anwendung der
Gentechnik möglich ist.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat im Dezember erste Eckpunkte zur
Novellierung des Gentechnikrechts vorgelegt. Diese werden derzeit in den
betroffenen Stellen fachlich abgestimmt und diskutiert und sollen noch
in diesem Jahr im Kabinett verabschiedet werden. Darin geht es vor allem
um die rechtlichen Regeln für die “gute fachliche Praxis” der Erzeugung
von Ackerpflanzen unter Anwendung der Gentechnik in Form einer
Rechtsverordnung. Ziel ist es, Rechtssicherheit für die Koexistenz
zwischen dem Anbau mit und ohne Gentechnik sicherzustellen und mögliche
Haftungsfälle weitgehend auszuschließen. Dies soll insbesondere durch
die Definition bestimmter Mindestabstände zwischen einem Feld mit
gentechnisch veränderten Pflanzen zu benachbarten Feldern ohne
Gentechnik erreicht werden.
Sofern ein Landwirt sich beim Anbau von gentechnisch veränderten
Pflanzen nicht an diese Vorgaben hält, liegt ein Verschulden vor und er
wird nach dem Verursacherprinzip zum Ausgleich des Schadens
herangezogen. Aber auch für den Fall, dass ein Verschulden nicht
vorliegt, soll der Nachbar, der durch unbeabsichtigten Eintrag von
Gentechnik in seine Erzeugnisse einen wirtschaftlichen Schaden erleidet,
diesen verschuldensunabhängig ersetzt bekommen. Eine Abkehr von diesem
Prinzip ist nicht geplant.
Der Schutz von Verbraucher und Umwelt ist und bleibt das wichtigste
Schutzziel des europäischen und des deutschen Gentechnikrechts. In der
Europäischen Gemeinschaft besteht für gentechnisch veränderte (gv)
Pflanzen ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das regeln die EG-Richtlinie
2001/18/EG (sog. Freisetzungsrichtlinie) und die EG-Verordnung 1829/2003
über genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel. Danach dürfen
gv-Pflanzen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie dafür nach einer
umfassenden Prüfung eine Zulassung erhalten. Diese wird nur erteilt,
wenn keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und
Tier oder die Umwelt zu befürchten sind. Die Zulassung ist auf 10 Jahre
beschränkt.
Umgekehrt wäre es ein Verstoß gegen europäisches und deutsches Recht,
den Anbau von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen, die sich in
eingehenden Prüfungen als unbedenklich erwiesen haben und deshalb
zugelassen wurden, zu verbieten. Beispiele aus der ganzen Welt zeigen
uns auch, dass Gentechnik neue Chancen eröffnen kann. Dabei geht es
nicht nur um die Entwicklung von Pflanzen für schwierigere Bedingungen,
wie Trockenheit oder salzhaltige Böden, sondern auch um solche mit
besserer Nährstoffzusammensetzung für Lebens- und Futtermittelzwecke
oder für die Verwendung als Grundstoff für Medikamente, die Industrie
oder zur Energiegewinnung. Es wäre nicht verantwortbar, Gentechnik in
Deutschland zu be- oder gar verhindern und damit Arbeitsplätze und
Einkommenschancen insbesondere in der Forschung und Entwicklung zu
vernichten oder ins Ausland zu treiben. Vielmehr muss uns allen daran
gelegen sein, dass unser Land einer der führenden Forschungs- und
Innovationsstandorte der Welt bleibt. Wir sollten deshalb auch in
Deutschland die Forschung zur Grünen Gentechnik voranbringen, allerdings
ohne jedes Zugeständnis in Fragen der Sicherheit und Unbedenklichkeit,
denen Priorität vor allen wirtschaftlichen Überlegungen zukommt.
Seien Sie versichert, dass wir in der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag dieses Thema als wichtig erachten und sehr ernst nehmen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Deutschen Bundestag
Ihr Eduard Oswald
–
Eduard Oswald, MdB
Bundesminister a.D.
Vorsitzender des Finanzausschusses
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel. +49 (0)30 227-73560
Fax +49 (0)30 227-76564
www.eduard-oswald.de
Anm.: Ich habe mich auf der Antwortseite zu dieser Email-Aktion umgelesen und stelle fest, dass Herr Oswald nicht, wie viele seiner Kollegen, eine vorgefertigte Email verschickt, sondern diese Mail sich zu anderen Mails unterscheidet - nicht im Kontext aber in der Wortwahl.